2 behalten werden müsse. Schliesslich habe er von sich aus detaillierte und vollständige Angaben zum Sachverhalt gemacht. Er werde sich der Verteidigung jederzeit telefonisch und per E-Mail zur Verfügung halten und für die Verfahrensschritte, welche seine Anwesenheit erfordern würden, von Italien in die Schweiz reisen. Schliesslich weist er auf die Möglichkeit eines Abwesenheitsverfahrens hin.