1. A.________ wird verdächtigt, am 4. Dezember 2019 in Bern einen Raub begangen zu haben. Am 6. Dezember 2019 wurde er vom Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht oder Vorinstanz) in Untersuchungshaft versetzt. Gegen die Haftanordnung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. Dezember 2019 Beschwerde. Er beantragte, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts sei aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Am 19. Dezember 2019 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet.