Per Ende März 2020 sollte die verlangte Urteilsbegründung vorliegen. Es bleibe anzumerken, dass dem Beschwerdeführer, wenn er der mündlichen Urteilseröffnung nicht unentschuldigt ferngeblieben wäre, heute die wesentlichen Überlegungen des Gerichts auch ohne Vorliegen eines schriftlichen Motivs bekannt wären.