4. Das Regionalgericht führt zusammengefasst aus, die Gerichtsschreiberei des Regionalgerichts sei zurzeit mit der Erstellung von Motiven stark belastet. Urteilsbegründungen könnten generell nicht innert der gesetzlichen Ordnungsfrist erstellt werden. Der zuständige Gerichtsschreiber sei von der Geschäftsleitung des Regionalgerichts angewiesen worden, zunächst zwei andere Motive fertigzustellen. Per Ende März 2020 sollte die verlangte Urteilsbegründung vorliegen.