Es sei nicht einzusehen, weshalb ein «Nachplappern» schriftlich und fristgerecht in Form eines Urteils abzufertigen derart schwierig sein soll. Da ihn die Sache nicht interessiert habe, sei er zwecks Zeitgewinns der mündlichen Urteilsverkündung ferngeblieben. Es gehe ihm darum, dass dieser Bagatellfall abgeschlossen werde. Er wolle das Motiv sofort erhalten. Die Beschwerdekammer habe dem Regionalgericht den Befehl zu erteilen, das Urteil innert 10 Tagen zuzustellen.