Mit Eingabe vom 23. Dezember 2019 verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf eine Stellungnahme. Am 7. Januar 2019 nahm das Regionalgericht zur Beschwerde Stellung, ohne einen Antrag zu stellen. Der Beschwerdeführer replizierte am 25. Januar 2020 und hielt an seinem Rechtsmittel fest.