1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. November 2019 (BM 19 40016) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu eröffnen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin ist für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung in der Höhe von 2‘803.35 (inkl. Auslagen und MWST) auszurichten.