Security GmbH wurde schliesslich mitgeteilt, dass es sich beim fraglichen Mitarbeiter um A.________ handle. Dieser wurde schliesslich gestützt auf einen Auftrag […] nach Art. 309 StPO polizeilich zur Sache befragt. Er gab am 31.10.2019 zu Protokoll, er könne sich an die Situation erinnern. Es hätten sich zwei Personen des Sicherheitsdienstes beim Kreisel Klösterlistutz befunden, wobei es auf der Seite des Tramdepots einen kleinen Durchgang auf die Brücke gehabt habe, welche nur mit einem nicht befestigten Gitter zugestellt gewesen sei. Dort seien laufend Personen durchgegangen, welche sie dann jeweils wieder aus dem Baustellenbereich, also zurück zum Kreisel, hätten begleiten müssen.