Als er das Mobiltelefon losgelassen habe, habe sie das physische Zupacken des Beschuldigten an ihrer Jacke / ihrem Rücken filmen wollen, worauf der Beschuldigte ihr das Telefon aus der Hand gerissen habe und die Aufnahme beendet habe. Erst als sie hinter der Abschrankung des Kreisels gewesen sei, habe er ihr das Telefon ausgehändigt. Auf Nachfrage bei der D.________ Security AG wurde […] mitgeteilt, dass zur besagten Zeit am besagten Ort die Mitarbeiter der E.________ Security GmbH im Einsatz gewesen seien. Seitens der E.________ Security GmbH wurde schliesslich mitgeteilt, dass es sich beim fraglichen Mitarbeiter um A.________ handle.