Eine erste Sicherheitsschranke habe sie unter Vorweisung des Anwohnerbadges passieren können. Auf der Nydeggbrücke, Höhe Zollhaus / Brasserie Bärengraben, habe ihr ein Mitarbeiter der D.________ Security dann mitgeteilt, dass sie nicht passieren dürfe. Sie habe um Erklärung gebeten und habe ihm mitgeteilt, dass dies nicht den Informationen entsprechen würde, die sie am Vorabend erhalten habe, zudem habe der vorherige Posten sie ja passieren lassen. Von dieser Situation habe sie dann Fotos gemacht, um sich bei der Rennleitung über die Situation erkundigen zu können. Der Beschuldigte habe dagegen keine Einwände gehabt.