Der Beschuldigte kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach. Stattdessen wurden gemäss Strafanzeige zwischen Samstag, 8. September 2018, 17:30 Uhr, und Montag, 10. September 2018, 9:15 Uhr, durch den Beschuldigten mindestens zehn Fahrzeuge vom Areal weggeschafft. Es sei nicht auszuschliessen, dass darunter auch Fahrzeuge seien, die dem Beschwerdeführer gehörten. Da auch sämtliche Geschäftsunterlagen zu den Fahrzeugen mitgenommen worden seien, konnte der Beschwerdeführer keine genaueren Angaben zu den Fahrzeugen machen.