2 2.3 Der Beschwerdeführer macht auch geltend, die Fahrzeuge seien durch die Lieferfirmen und andere Private seiner Firma E.________ bzw. dem Beschuldigten zum Verkauf anvertraut gewesen. Anders als bei seiner Anzeige macht der Beschwerdeführer damit auch Veruntreuungen zum Nachteil von Dritten geltend. Diese Vorwürfe sind nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens.