_ hätten bei der Strafuntersuchung in den Ausstand zu treten und es sei eine Editionsaufforderung zur Einreichung von Unterlagen durch den Beschuldigten anzuordnen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschuldigten und der Vorinstanz. Weiter beantragte er auch die Ausdehnung des Verfahrens gegenüber unbekannten Dritten (S. 10 der Beschwerde). Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern eröffnete am 7. Februar 2019 nebst einem Ausstandsverfahren (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 59 vom 15. März 2019) ein Beschwerdeverfahren.