_ veräussert wurde. Hierauf deutet insbesondere auch das Protokoll der Begehung der Liegenschaft vom 3. Februar 2017 hin, in welchem einleitend festgehalten wurde, dass die Liegenschaft im Grundsatz wie heute besichtigt inkl. allem vorhandenen Mobiliar von der Käuferin übernommen werde. Betreffend sämtlicher Räume wurde anschliessend vermerkt, dass die Möblierung/Inhalt komplett übernommen werde und es wurde lediglich hinsichtlich dreier Skulpturen protokolliert, dass diese von der Verkäuferschaft, d.h. der E.________(Stiftung), mitgenommen würden.