3 zu machen. Die Straf- und Zivilklägerin sei von ihrer Tante in deren Testament als Alleinerbin eingesetzt worden. Der Schenkungsvertrag sei am 1. Mai 2017 abgeschlossen worden mit rückwirkendem Übergang von Nutzen und Schaden auf den 1. April 2017. Ob die Inventargegenstände Gegenstand des Liegenschaftskaufvertrags oder eines separaten Fahrniskaufvertrags gebildet hätten, könne derzeit offen bleiben.