__ die Liegenschaft verkauft. Das Inventar sei demgegenüber stets im Eigentum der Beschwerdeführerin gestanden und nicht verkauft worden. Es gebe keinen Vertrag zwischen der Beschwerdeführerin und der Straf- und Zivilklägerin, sondern lediglich die Ankündigung, nicht benötigtes Inventar zurückzulassen. Dies sei eine Eigentumsaufgabe (Dereliktion).