Die Liegenschaft sei inklusive Inhalt übernommen worden. Nach der Schlüsselübergabe sei sie ca. drei Wochen im Ausland gewesen. Als sie zurückgekommen sei, habe ihre Tante sie auf die fehlenden Gegenstände aufmerksam gemacht. Zunächst habe sie mit dem beurkundeten Notar und der Beschwerdeführerin das Gespräch gesucht. Die Beschwerdeführerin habe indes nicht eingelenkt, weshalb sie nun Anzeige erstatte. Die Hauswartin L.________ gab anlässlich ihrer polizeilichen Einvernahme am 5. November 2018 an, fast sämtliche fehlenden Gegenstände mitgenommen zu haben. Gemäss ihren Aussagen habe sie alles von der Beschwerdeführerin geschenkt erhalten.