Am 3. Februar 2017 fand eine Begehung der Liegenschaft statt, anlässlich welcher zwischen den Parteien vereinbart wurde, in welchem Zustand die Liegenschaft an die Käuferin übergeben werde. An der Begehung nahmen die Verkäuferin, vertreten durch die Beschwerdeführerin, die Käuferin, vertreten durch die Straf- und Zivilklägerin,