3. Aus den Akten ergibt sich zusammengefasst folgender Sachverhalt: Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 20. Dezember 2016 verkaufte die E.________(Stiftung), vertreten durch die Beschwerdeführerin, F.________ (Tante der Straf- und Zivilklägerin) die Liegenschaft G.________(Ortschaft)- Grundbuchblatt Nrn. aa.________ und bb.________ (Villa mit Concierge- Wohnung, H.________(Strasse), G.________(Ortschaft)). Am 3. Februar 2017 fand eine Begehung der Liegenschaft statt, anlässlich welcher zwischen den Parteien vereinbart wurde, in welchem Zustand die Liegenschaft an die Käuferin übergeben werde.