Gleich entschied die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts unter dem Vorsitz von Bundesrichter Chaix im Urteil 1B_328/2019 vom 17. Juli 2019 E. 4.3. Demgegenüber gesteht die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts, notabene unter dem gleichen Vorsitz, dem Beschuldigten im Urteil 1B_57/2019 vom 6. November 2019 E. 2 ohne nähere Begründung für diesen Kurswechsel einen grundsätzlichen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege zu. Aufgrund der fehlenden Begründung und der Tatsache, dass dieses Urteil nicht zur Publikation vorgesehen ist, ist nicht davon auszugehen, dass das