Demnach dient die Inhaftierung auch dazu, weitere Gewalttaten seitens des Beschwerdeführers zu verhindern. Mindestens bis eine zuverlässige Beurteilung seiner Legalprognose vorliegt und über die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme entschieden wurde, ist die Sicherheitshaft das einzige wirksame Mittel zur Prävention. Schliesslich weist die Staatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass der Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt wurde. Das besagte Urteil datiert vom 28. Mai 2014. Selbst wenn man die 877 Tage anzurechnende Untersuchungshaft und die Möglichkeit einer