Das Obergutachten ist also ganz offensichtlich weder überflüssig, noch könnte es erst nach dem Verlängerungsentscheid in Auftrag gegeben werden, da es für diesen eine unverzichtbare Entscheidhilfe darstellt. Bis zu diesem Entscheid ist der Beschwerdeführer zwingend in Sicherheitshaft zu behalten. Die Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens nimmt zwangsläufig einige Zeit in Anspruch, weshalb der Vorwurf der Verletzung des Beschleunigungsgebots unbegründet ist.