1. Es sei der Betroffene umgehend in Freiheit zu versetzen (Disp. Ziffer 1) 2. Eventualiter: Es sie die Sicherheitshaft um 3 Monate zu verlängern bis zum 27.02.2020 (Disp. Ziffer 1). 3. Die Kosten für diesen Entscheid von CHF 400.00 gehen auf die Staatskasse (vgl. Ziffer 2). 4. Dem Rechtsanwalt wird für das Verfahren vor dem ZMG eine Parteientschädigung von CHF 600.00 zugesprochen (Disp. Ziffer 3). Kosten- und Entschädigungsfolgen