1. Es sei dem Beschwerdeführer für dieses Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Unterzeichneten. 2. Es sei der Entscheid vom 29.11.2019 des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland aufzuheben und zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs und neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen (Disp. Ziffer 5). Hauptantrag 3. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid vom 29.11.2019 des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland aufzuheben und wie folgt neu zu fassen;