Am 21. November 2019 beantragte das Regionalgericht die Verlängerung der Sicherheitshaft. Diesen Antrag hiess das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht oder Vorinstanz) am 29. November 2019 gut und verlängerte die Sicherheitshaft um sechs Monate bis am 27. Mai 2020. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) erhob am 12. Dezember 2019 Beschwerde gegen den Verlängerungsentscheid. Im Einzelnen stellte er folgende Rechtsbegehren: Vorfragen: