5 dann sind aber noch unzählige Varianten denkbar, wie sich die Geschichte weiterentwickelt hätte. Allein durch die Übergabe der strittigen Nachricht hat der Beschuldigte die Grenze zum strafbaren Versuch noch nicht überschritten. Damit kann ihm im Ergebnis weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht strafbares Verhalten nachgewiesen werden.