Weitere Ermittlungshandlungen, welche mehr Klarheit in die Geschichte bringen könnten, sind nicht ersichtlich. Namentlich die von der Beschwerdeführerin vorgeschlagene Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft wäre kaum zielführend, scheint es doch sehr unwahrscheinlich, dass der Beschuldigte von sich aus plötzlich sicher selber belastende Aussagen machen würde. Schliesslich mag zutreffen, dass ein anderes 15-jähriges Mädchen auf einen solchen Zettel anders reagiert hätte als die Beschwerdeführerin. Auch