Warum kann man keine vernünftige Erklärung für sein Verhalten abgeben? Bei der «Frau» handelte es sich in Wirklichkeit um eine 15-jährige Jugendliche. Die aufgeworfenen Fragen lassen das Verhalten des Beschuldigten daher in zusätzlich negatives Licht rücken. Nichtsdestotrotz: Strafbar ist sein Verhalten nicht. Strafbar wäre es mit Blick auf die strafrechtlichen Normen erst, wenn es in irgendeiner Form auf sexuelle Handlungen oder eine pornographische Vorführung abzielen würde. Ein solcher Bezug lässt sich zwar in die strittige Nachricht hineininterpretieren.