11. Er habe die Frau einfach einmal kennenlernen wollen. Er habe sie 18-jährig geschätzt. Er habe wirklich nicht überlegt was er mache. Dies sind die wesentlichen Aussagen des Beschuldigten zum besagten Vorfall. Sie lassen einige Fragen offen: Warum fragt man eine Frau, ob sie etwas dazuverdienen wolle, wenn man sie einfach kennenlernen will? Warum verwendet man dabei einen falschen Namen? Warum wirft man danach die SIM-Karte weg und löscht die E-Mail-Adresse, die man der Frau angegeben hat? Warum kann man keine vernünftige Erklärung für sein Verhalten abgeben?