3. Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Nachdem der Beschuldigte am 2. Juli 2019 die Beschwerdeführerin zuvor im Zug von Lyss nach Bern zum ersten Mal gesehen hatte, sprach er sie am Bahnhof Bern in der Unterführung zwischen dem Treffpunkt und dem Aufgang zum Warenhaus Loeb an. Er übergab ihr eine Notiz mit folgendem Inhalt: «Hey schöne Unbekannte Ich finde dich mega sexy und wollte fragen, ob du Lust hast, etwas nebenher zu verdienen? Ich bin von Zürich, muss also nicht unbedingt ein Treffen sein ;-) Melde dich doch mal, dann können wir alles weitere besprechen: E.________ (E-Mailadresse) F.________ (Whatsapp)