Sie beantragte unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und das Strafverfahren gegen den Beschuldigten sei weiterzuführen. Im anschliessenden Beschwerdeverfahren beantragte die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe vom 19. Dezember 2019 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte beantragte in seiner Stellungnahme vom 6. Januar 2020, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin bekräftigte mit Eingabe vom 15. Januar 2020 ihre bisherigen Ausführungen.