1. Mit Verfügung vom 19. November 2019 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ein Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kind nicht an die Hand. Gegen die Nichtanhandnahme erhob die Betroffene C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), gesetzlich vertreten durch ihren Vater D.________, am 11. Dezember 2019 Beschwerde. Sie beantragte unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und das Strafverfahren gegen den Beschuldigten sei weiterzuführen.