Die Praxis der Beschwerdekammer zur vorliegenden Frage ist langjährig und konstant (siehe u.a. Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 77 vom 25. Februar 2019, BK 18 501 vom 12. Dezember 2018, BK 18 468 vom 13. November 2018, BK 18 318 vom 30. Juli 2018). Sie kann auf dem Internet eingesehen werden (https://www.zsg-entscheide.apps.be.ch/tribunapublikation/). Sich mit Strafrecht befassende Rechtsanwälte haben sich dort zu orientieren. 3 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.