1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wies mit Verfügung vom 28. November 2019 den Beweisantrag von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) um Erstellung eines Gutachtens ab. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 11. Dezember 2019 Beschwerde ein und beantragte was folgt: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 28. November 2019 sei aufzuheben. 2. Es sei ein Gutachten in Bezug auf die Drogensucht und eine mögliche Suchttherapie des Beschwerdeführers in Auftrag zu geben. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten des Staates.