6 gen L.________ mit A.________. wegen Anstiftung zur Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Auch den Mediziner I.________ und den Mediziner J.________ zeige ich an wegen Komplizenschaft mit A.________) – an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten (vgl. Art. 39 Abs. 1 StPO). Inwiefern die Ärzte I.________ und/oder J.________ in «Komplizenschaft mit A.________» – bezüglich welcher wie gesehen offensichtlich keine Strafbarkeit vorliegt – gehandelt und sich strafbar gemacht haben sollen, ist ferner nicht ersichtlich.