5 fürsorgerischen Unterbringung gerechtfertigt worden. Daran ändert nichts, dass die Beschwerde gegen die ärztliche Unterbringung durch das Obergericht des Kantons Bern gutgeheissen wurde. Einerseits können sich die Umstände ändern. Andererseits stehen zur Überprüfung gerade entsprechende Rechtsmittel zu Verfügung, welche unkompliziert ergriffen werden können. Dies hat denn der Beschwerdeführer auch getan.