_ gehandelt. Sein Schreiben ans KESB liegt in Form einer Kopie bei. Und die beiden Mediziner im Notfalldienst der Insel sind Deutsche die in Deutschland nicht zu gebrauchen waren und nun im gutmütigen Bern ihr Unwesen treiben und die Gewohnheit der Freiheit die den Eidgenossen eigen ist nicht kennen. Nach dem Gesetz ist die fürsorgerische Unterbringung und die Zwangsmedikation zulässig wenn Selbst-oder Fremdgefährdung besteht. Das war mit hundertprozentiger Sicherheit nicht der Fall. Von meiner geistigen Gesundheit könnte sich noch so mancher ein Stück abschneiden.