Gegen A.________ stellt der Beschwerdeführer Strafantrag wegen Anstiftung zur Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Gegen B.________ und C.________ stellt er Strafantrag wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Ferner stellt er Strafantrag wegen Körperverletzung gegen D.________ und E.________ sowie Strafantrag wegen sexueller Belästigung gegen G.________. Betreffend F.________ wird kein konkreter Sachverhalt oder Straftatbestand genannt, weshalb darauf nachfolgend nicht weiter eingegangen wird.