Darin habe er A.________ «– zur Schadensbegrenzung – aufgefordert zurückzutreten. Weil sie gegenüber der EU – dem Dritten Reich 2.0 kapituliert» habe. Dem Schreiben lässt sich des Weiteren entnehmen, dass der Beschwerdeführer den Pfleger G.________ der sexuellen Belästigung beschuldigt. Am 23. Juli 2019 sei dem Beschwerdeführer zudem von Dr. D.________ und Dr. E.________ «unter Androhung von Gewalt eine Injektion verpasst» worden. Am 24. Juli 2019 habe ihn das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Obergerichts des Kantons Bern «aus der politischen Gefangenschaft befreit». Gegen A.____