3 4.4 Der Beschuldigte 2 macht in seiner Stellungnahme geltend, die wiederholte Behauptung des Beschwerdeführers, dem vom Beschuldigten 2 unterzeichneten Betreibungsbegehren vom 18. Februar 2019 sei eine Rechnung beigelegt worden, sei unzutreffend. Mit E-Mail vom 20. Dezember 2019 habe das Betreibungsamt D.________ bestätigt, dass in der gegen den Beschwerdeführer eingeleiteten Betreibung Nr. 92985 ausser dem Betreibungsbegehren keine weiteren Unterlagen eingereicht worden seien.