3. Der Gesuchsteller macht geltend, der Gesuchgegner habe in seinem Antrag ein völlig falsches Bild der Ereignisse gezeichnet. Der Gesuchgegner habe alles weggelassen, dass ihn und Gerichtspräsident D.________ belasten könnte. Die Klagen gegen ihn (den Gesuchsteller) erwähne er mit keinem Wort, die Klägerin ebenfalls nicht. Dasselbe gelte für die Beweise für seine Unschuld und die lange Dauer des Prozesses. Der Gesuchgegner sei korrupt.