Auf das form- und fristgerechte Ausstandsgesuch ist einzutreten. Gegenstand des Verfahrens ist ausschliesslich der Ausstand gegen den Gesuchgegner. Ein Ausstandsbegehren gegen den ehemaligen Gerichtspräsidenten D.________ liegt nicht vor. Die Beschwerdekammer ist auch nicht zuständig, eine Strafuntersuchung zu eröffnen oder zu führen.