1. Beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) ist ein nachträgliches Verfahren gegen den Verurteilten hängig. Das Regionalgericht wird unter dem Vorsitz des Gesuchsgegners über die nachträgliche Anordnung einer Verwahrung über den Verurteilten zu befinden haben. In seiner Stellungnahme zum Antrag des Regionalgerichts auf Verlängerung der Sicherheitshaft vom 8. November 2019 lehnte der Verurteilte (nachfolgend: Gesuchsteller) den Gesuchsgegner ab. Mit Verfügung vom 5. Dezember 2019 liess der Gesuchgegner der Beschwerdekammer die Akten und seine Stellungnahme zum Ausstandsbegehren zukommen.