(Vorwurf des versuchten gewerbsmässigen Betrugs ([Deliktssumme CHF 10‘000.00] unter Berücksichtigung des anlässlich der Hausdurchsuchung am Domizil des Beschwerdeführers sichergestellten Schreibens an die AF.________(Bank). Am 30. Januar 2019 wurde zudem bis am 11. Februar 2019 Frist angesetzt, um weitere Beweisanträge zu stellen. Noch anstehend ist demnach nur noch die allfällige Bearbeitung von Beweisanträgen sowie die Anklageerhebung. Die Haftdauer erscheint in Anbetracht der noch anstehenden Ermittlungshandlungen verhältnismässig.