Am 1. Februar 2018 wurde er insoweit vom Regionalgericht Bern-Mittelland schuldig erklärt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Beschwerdeführer dagegen Berufung erhoben hat. Am 28. Februar 2018 erhob die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen den Beschwerdeführer, da sich dieser offenbar nach seiner Haftentlassung in weiteren Fällen erneut durch das Vorspiegeln einer Notlage, seiner Rückzahlungsfähigkeit und seines Rückzahlungswillens von besonders hilfsbereiten Menschen Geld verschafft hatte, um seinen Lebensunterhalt davon zu