[Deliktsbetrag: CHF 250.00], mehrfach begangene Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte [Versuch], evtl. Drohung, Beschimpfung, Urkundenfälschung) vorliegt, kann angesichts der vorliegenden Ausgangslage offen bleiben. Das Zwangsmassnahmengericht hat sich hierzu nicht geäussert. Zu erwähnen ist allerdings, dass nach der Anklageerhebung in der Regel davon ausgegangen werden kann, dass der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten betreffend die angeklagten Delikte gegeben ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_332/2014 vom 16. Oktober 2014 E. 10.2 mit Hinweis [Ausnahme: Unhaltbarkeit der Annahme des dringenden Tatverdachts]).