Weiter ist aus dem Telefonprotokoll der X.________(Bank) ersichtlich, dass bereits am 31. Juli 2018, mutmasslich durch den Beschwerdeführer, Erkundigungen in Sachen Travel Cash eingeholt wurden. Am 3. August 2018 wurde die Adresse des Geschädigten von der Z.________(Strasse) in E.________(Ortschaft) auf die D.________(Strasse) in E.________(Ortschaft) geändert. Am 8. August 2018, d.h. nachdem die Karte und der PIN zugesandt worden waren, wurde die Adresse wieder auf Z.________(Strasse) in E.________(Ortschaft) zurückgeändert. Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt die Auffassung der Kantonspolizei Bern, wonach der Beschwerdeführer die Karte und den PIN-Code ohne Probleme entge-