Weiter ist aus den Dokumenten ersichtlich, dass am 7. August 2018 ein Bezug von CHF 90.00, am 7. August 2018 ein Bezug von CHF 400.00 und am 14. August 2018 ein Bezug von CHF 900.00 getätigt wurde. Aus den durch die X.________(Bank) gelieferten Dokumenten gehen ebenfalls die erwähnten drei Bezüge inkl. der jeweiligen Gebühren hervor. Weiter ist aus dem Telefonprotokoll der X.________(Bank) ersichtlich, dass bereits am 31. Juli 2018, mutmasslich durch den Beschwerdeführer, Erkundigungen in Sachen Travel Cash eingeholt wurden.