_ hat sich im Laufe der Ermittlungen durch die Edition von Akten bei der Y.________(Finanzinstitut) und der X.________(Bank) weiter verdichtet. Gemäss den Unterlagen der Y.________(Finanzinstitut) wurde die Travel Cash Karte sowie der PIN-Code am 6. August 2018 an U.________ an die D.________(Strasse), d.h. an die ehemalige Wohnadresse des Beschwerdeführers, verschickt. Weiter ist aus den Dokumenten ersichtlich, dass am 7. August 2018 ein Bezug von CHF 90.00, am 7. August 2018 ein Bezug von CHF 400.00 und am 14. August 2018 ein Bezug von CHF 900.00 getätigt wurde.