_ eingereicht hat mit derjenigen, welche V.________ präsentierte und auf welcher als Aussteller A.________ vermerkt ist, ergibt sich zudem, dass sowohl die Schrift als auch die Unterschrift der beiden Dokumente äusserst ähnlich sind. Dies spricht dafür, dass die Quittungen von demselben Aussteller stammen. Auch der dringende Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer wegen gewerbsmässigen Betrugs zum Nachteil von U.________ hat sich im Laufe der Ermittlungen durch die Edition von Akten bei der Y.________(Finanzinstitut) und der X.________(Bank) weiter verdichtet.